Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 22.01.1962 - 14-VI-61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 531
- MDR 1962, 367
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.09.1976 - I B 113/75
Gewährung rechtlichen Gehörs - Pflichtverstoß - Heilung des Verstosses - …
Der Verstoß gegen die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, ist jedenfalls dann heilbar, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte nachträglich die Möglichkeit erlangt, sich in ausreichendem Umfange zu äußern (vgl. Beschluß des BVerfG vom 25. Mai 1956 1 BvR 128/56, BVerfGE 5, 22 [24]; Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Januar 1962 Vf 14 - VI - 61, NJW 1962, 531 [VerfGH Bayern 22.01.1962 - Vf VI 14/61] ; Urteil des BVerwG vom 13. Januar 1972 III C 119/69, HFR 1973, 197). - BGH, 25.06.1968 - VI ZR 143/67
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Geschäfts, der Wurst an Kinder …
Falls die Klägerin mit den Deliktsansprüchen nicht durchdringen sollte, wird zu beachten sein, daß ihr auch Vertragsansprüche zustehen können, wenn ihre Behauptung zutrifft, daß sie das Ladengeschäft des Beklagten aufsuchen wollte, um dort Fleischwaren zu bestellen«, Insoweit wird, auch zur Frage der sich dann ändernden Beweislast, auf die Grundsätze verwiesen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61 - NJW 1962, 531 entwickelt hat ,.